Geltungsbereich Kiessee
AV Bodenwerder-Heinsen e.V.
Schonmaße:
Karpfen 40 cm, Hecht 50 cm, Zander 50 cm, Aal 40 cm, Schleie 30 cm, Forelle 28 cm, Weissfische 20 cm, Bachsaibling 28 cm.
Das Angeln mit Raubfischködern ist vom 01.01. bis 30.04. verboten!
Sperrzeiten: Fangverbot Friedfische vom 01.11. bis 31.12.
Anfang: 1 Stunde vor Sonnenaufgang
Nachtangeln: Erlaubt nur in der Nacht von Freitag auf Samstag von Samstag auf Sonntag und in den Nächten vor Feiertagen. In allen anderen Nächten ist das Nachtangeln verboten!
Angeln mit Kopfschnurruten, Eisangeln, Baden und Boot fahren.
Erlaubt sind: vier Edelfische pro Tag, Edelfische: Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Forelle und Saibling.
Gastkarten: ERWACHSENE UND JUGENDLICHE AB 14 JAHREN
Gewässerpflege: Nach jährlicher Terminübersicht
Die Gewässerordnung Kiessee wurde am 14.01.2009 in der Vorstandssitzung verabschiedet und ist ab 15.02.2009 gültig.
Zuwiderhandlungen und nicht Mitführen dieser Gewässerordnung können zum Einzug der Angelerlaubnis führen. Kontrollen werden von der Fischereiaufsicht durchgeführt.
1. Vorsitzender: Thorsten Weper
Tel.: 05533/ 999713
Gemeinsame Gewässerordnung Weser der Pachtgemeinschaft der Vereine:
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Goethestr. 1 |
37619 Bodenwerder |
Angelsportverein Pegestorf von 1987 e.V.
Am Dreschplatz 5
37619 Pegestorf
Sportfischerverein Polle – Grave e.V
Hauptstraße 38
37619 Pegestorf